der Fa. Die Besserwisser GmbH
Doblerstr. 6 72074 Tübingen
Internet-Marketing, Suchmaschinenoptimierung und Usability
Amtsgericht Stuttgart im HRB 741624, Geschäftsführer: Frank Velmeke
Stand: 25.11.2014
A. Allgemeine Bedingungen
1. Anbieter & Geltungsbereich
1.1. Die Besserwisser GmbH, Doblerstr. 6 72074 Tübingen, nachfolgend “Besserwisser”, stellt Kunden Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinen-Marketing auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
1.2. Der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, etwa durch Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
2. Vertragsschluss
2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Optimierungsauftrag Besserwisser zugeht, spätestens jedoch mit Bereitstellung der vertragsgemäßen Leistungen durch Besserwisser.
2. 2. Der Kunde ist an seinen Optimierungsauftrag für eine Frist von 4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.
3. Nutzerkonto bei Suchmaschinen, Gebühren
3.1. Damit Besserwisser die vertragsgemäßen Leistungen durchführen kann, ist es erforderlich, dass der Kunde mindestens ein Nutzerkonto bei einer Suchmaschine vorhält.
3.2. Sofern der Kunde über ein Nutzerkonto bei einer Suchmaschine noch nicht verfügt, ist Besserwisser damit beauftragt und dazu bevollmächtigt, ein solches bei einer Suchmaschine nach Wahl des Kunden namens und im Auftrag des Kunden zu erstellen. In diesem Falle wird Besserwisser dem Kunden die Zugangsdaten zu diesem Konto binnen einer Frist von 1 Woche nach Erhalt in Textform mitteilen.
3.3. Der Kunde ist gehalten, sein Passwort umgehend zu ändern, und keiner dritten Person mitzuteilen. Besserwisser greift im Falle von Google ausschließlich über den von Google für Agenturen eingerichteten Weg (Kundencenter) auf Nutzerkonten zu und benötigt und wünscht keine Mitteilung der Zugangsdaten durch den Kunden.
3.4. Sofern bereits ein Nutzerkonto vorhanden ist, obliegt es dem Kunden, dem Antrag auf Account-Zugriff durch Besserwisser zuzustimmen. Die entsprechende Mitteilung wird bei Google im Kundenaccount veröffentlicht, sobald Besserwisser für die 10-stellige Google-Adwords-Kontonummer des Kunden einen Zugriffsantrag bei Google gestellt haben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Zugriff auf das Konto durch Besserwisser zu jeder Zeit möglich ist.
3.5. Suchmaschinen berechnen für die genutzte Werbefläche Gebühren, beispielsweise für die Anzahl der Klicks oder Impressionen. Diese Kosten rechnet die Suchmaschine direkt mit dem Kunden ab. Besserwisser haftet weder mittelbar noch unmittelbar für die Begleichung dieser Gebühren und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die so berechneten Gebühren zutreffend, angemessen oder korrekt berechnet sind.
3.6. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Gebühren in Rückstand, so kann der Suchmaschinenbetreiber das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Die Vermeidung eines solchen Falles liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die evtl. Sperrung des Nutzerkontos hat auf den vorliegenden Vertrag keine Auswirkung und berechtigt den Kunden insbesondere nicht, die Entgelte zu verringern oder sich von dem Vertrag vorzeitig zu lösen.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Der Vertrag wird, wenn nicht anders vereinbart zunächst für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, hiernach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
4.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
4.3. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei Besserwisser.
4.4. Sofern Besserwisser weiterhin Zugriff auf den Adwords-Account des Kunden behalten, wird für die verbleibende Vertragslaufzeit gemäß der vereinbarten Preistabelle nach dem exakten Adwords-Budgetverbrauch abgerechnet. Sofern Besserwisser keinen Zugriff mehr auf das Konto hat, wird für die verbleibende Vertragslaufzeit pro Monat der durchschnittliche Monatsbetrag der letzten 3 Monate berechnet, mindestens 299 € pro Monat.
4.5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die ihm nach diesen AGB obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Überdies liegt ein wichtiger Grund vor, wenn sich der Kunde im Vermögensverfall befindet oder mit insgesamt mehr als 2 Monatsgebühren gem. A. Nr. 5 Rückstand gerät.
4.6. Mit der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der jeweiligen Restvertragslaufzeit sofort fällig. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen und es bleibt Besserwisser vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Preise/Zahlungsbedingungen
5.1. Die Höhe der vom Kunden zu leistenden Entgelte ergibt sich aus der im Kundenvertrag festgelegten Preisliste. Berechnungsgrundlage ist immer das real verbrauchte Adwords-Budget, wie es im Account und in Berichten für den jeweiligen Monat ausgewiesen ist. Preise von Besserwisser verstehen sich jeweils in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt monatlich nachträglich. Rechnungen werden nach 10 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.3. Vereinbarte Einrichtungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss und Zugang einer Rechnung ohne Abzüge im Voraus fällig.
6. Leistungserweiterungen/Tarifwechsel
6.1. Der Kunde hat während der Dauer des Vertrages das Recht, Leistungsänderungen in Form von Leistungserweiterungen oder Tarifwechsel zu verlangen. Im Falle einer Leistungserweiterung ist dies jederzeit zum Folgemonat möglich; Eine Teilkündigung, Beschränkung oder sonstige Reduzierung von Leistungen ist zum jeweiligen Ablauf der Kündigungsfrist möglich.
6.2. Im Falle der Erhöhung der Entgelte durch Leistungserweiterung gilt die Veränderung der Entgelte ab dem Monat, in dem die Änderung der Leistungen erstmals aufgenommen wird.
7. Schadenersatz
7.1. Besserwisser haftet für dem Kunden entstandene Schäden uneingeschränkt, soweit die Verursachung des Schadens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Überdies haftet Besserwisser für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Besserwisser jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2. Besserwisser haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie.
7.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
8.1. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Genehmigung durch Besserwisser ausgeschlossen. Die Genehmigung bedarf der Textform.
8.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung einer eigenen Forderung nur befugt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Besserwisser kann Ansprüche auch dann gegen solche des Kunden aufrechnen, die noch nicht fällig sind.
8.3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Namens- und Markenrechtsschutz
9.1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder Eigennamen Dritter, insbesondere von Wettbewerbern im Rahmen von Keywords gegebenenfalls unzulässig ist und sich der Kunde durch die Verwendung solcher Namen und Marken der Gefahr aussetzt, durch den Inhaber der Marken oder Eigennamen auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
9.2. Soweit der Kunde für die Leistungen durch Besserwisser einen Produkt-Datenfeed bereitstellt wird dieser in der Form verarbeitet, wie dieser an Besserwisser übermittelt wird. Es obliegt dem Kunden selbst, dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten in seinen Internet-Shop stets aktuell sind, die Angaben der Richtigkeit entsprechen und keine Rechte Dritter, z.B. Wettbewerbs- oder Marken- und Urheberrechte, verletzen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet zum Beginn der Vertragslaufzeit Suchbegriffe, die die Marken- und Namensrechte Dritter verletzen könnten, zu benennen. Besserwisser wird dem Kunden hierfür ein geeignetes Formular vorlegen. Besserwisser wird die Einstellungen im Nutzerkonto des Kunden dann so einrichten, dass diese Suchbegriffe und Keywords von allen Suchvorgängen ausgeschlossen sind. Besserwisser übernimmt jedoch nicht die Gewähr dafür, dass der Suchmaschinenbetreiber sich an die Ausschlüsse hält.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, diese Liste von ausgeschlossenen Suchbegriffen laufend zu aktualisieren und an ggf. geänderte Marktbedingungen anzupassen. Besserwisser ist im Rahmen dieses Vertrages weder beauftragt, noch verpflichtet, marken- und namensrechtliche Recherchen vorzunehmen und haften für Schäden, die aus der Verletzung von Namens-, Marken- und Urheberrechten Dritter entstehen weder unmittelbar noch mittelbar, sofern Besserwisser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
10.1. Besserwisser behält sich das Recht vor, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder die Preislisten zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von unvorhersehbaren, technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen Besserwisser Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot oder ihre Preise ändern. Eine Preisänderung ist dann auf den Umfang dieser Kostenänderung begrenzt.
10.2. Eine Änderung ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung) nicht berührt werden und die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar ist.
10.3. Beabsichtigte Änderungen – die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind – werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mitteilung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Besserwisser verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
11.2. Besserwisser erbringt und empfängt Leistungen an und/oder durch den Kunden ausschließlich in 72072 Tübingen.
11.3. Soweit der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
B.Sonderbedingungen Suchmaschinenmarketing
1. Leistungsbeschreibung
1.1. Besserwisser ist beauftragt, das unter Ziff. A. 3 genannte Nutzerkonto mit dem Ziel, die Einstellungen für bezahlte Suchergebnisse innerhalb von Internet-Suchmaschinen für den Kunden in wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren, namens und im Auftrag des Kunden unter Beachtung des in Ziff. B. 2 genannten Monatsbudgets oder des Wertes für die maximalen durchschnittlichen Cost-per-Conversion oder der maximalen Kosten-Umsatz-Relation (KUR) zu verwalten. Hierfür nimmt Besserwisser innerhalb des Nutzerkontos des Kunden Konfigurationsleistungen vor.
1.2. Die Optimierung wird nach bestem Wissen durchgeführt. Besserwisser schulden hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Besserwisser übernehmen nicht die Gewähr dafür, dass die optimierten Einstellungen dazu führen, dass eine bestimmte Position bei den Anzeigen-Ergebnissen für bestimmte Suchbegriffe erreicht wird oder ein erhöhter Handelsumsatz über die zu bewerbende Seite getätigt wird.
1.3. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kann sich Besserwisser auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.
1.4. Der Kunde hat das Recht, Einzelweisungen bezüglich der Optimierung einschließlich der Änderung oder Deaktivierung von Kampagnen und Keywords zu erteilen. Diese Einzelweisungen bedürfen mindestens der Textform und müssen die zu bearbeitende Kampagne, die gewünschten Keyword- und Kampagneneinstellungen und -änderungen genau bezeichnen. Die gewünschte Änderung wird in diesem Falle auf alleinige Verantwortung des Kunden durchgeführt.
2. SEM-Budget
2.1. Der Kunde gibt Besserwisser, ein monatliches Budget vor. Dieses Budget gibt die monatlichen Kosten der Werbeanzeigen vor. Besserwisser kann bei der Generierung von Werbekosten durch das verwaltete Nutzerkonto nach billigem Ermessen abweichen, sofern diese Abweichung eine Unterschreitung des Budgets erzeugt.
2.2. Alternativ kann der Kunde, ohne eine Limitierung des Budgets, einen Wert für die maximalen durchschnittlichen Cost-per-Conversion oder auch für eine maximale Kosten-Umsatz-Relation (KUR) vorgeben. Voraussetzung hierfür ist ein dauerhaft funktionierendes Adwords-Conversiontracking bzw. eine Übergabe des Warenkorb-Wertes an Google Adwords. Auch bei Vorgaben zu maximalen durchschnittlichen Cost-per-Conversion oder für eine maximale Kosten-Umsatz-Relation (KUR) kann der Kunde auf Wunsch zusätzliche Budgetgrenzen festlegen.
2.3. Abweichungen, die zu einer Überschreitung bis zu 10% des vereinbarten Budgets oder des Wertes für die maximalen durchschnittlichen Cost-per-Conversion oder der maximalen Kosten-Umsatz-Relation (KUR) zur Folge haben, sind ohne Rücksprache mit dem Kunden von der Budget-Vorgabe gedeckt, sofern etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Darüber hinausgehende Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Sofern es für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist, kann Besserwisser darüber hinaus einen Teil des Budgets von nachfrageschwächeren Monaten in nachfragestärkere Monate verschieben.
3. Informationspflichten
3.1. Besserwisser wird den Kunden regelmäßig – mindestens wöchentlich – durch einen Bericht über die aktuellen Keywords und Anzeigentexte informieren. Hierzu richtet Besserwisser eine E-Mail Benachrichtigung ein, infolgedessen der Kunde regelmäßige, automatisierte E-Mails erhält, die einen Download-Link enthalten, unter dem der Kunde den aktuellen Bericht 7 Tage lang abrufen kann. Danach ist dieser nicht mehr aktiv.
3.2. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass diese Benachrichtigung unter der vom Kunden angegebenen E-Mail Adresse möglich ist. Besserwisser haften nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass diese Benachrichtigungen aus Gründen, die im Herrschaftsbereich des Kunden liegen, nicht, unvollständig oder verspätet zugestellt werden, es sei denn, Besserwisser fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die vorgenommenen Einstellungen in dessen Nutzerkonto regelmäßig, mindestens wöchentlich, zu überprüfen. Hat der Kunde Einwendungen gegen die geänderten oder neu erstellten Kampagnen oder Keywords, so hat der Kunde jederzeit das Recht, Besserwisser gem. B. Nr. 1.4 dieses Vertrages anzuweisen, Kampagneneinstellungen zu verändern, Keywords oder Anzeigen zu ändern oder zu deaktivieren oder Kampagnen zu beenden.
4.2. Dem hingegen verpflichtet sich der Kunde, während der Laufzeit dieses Vertrags, es zu unterlassen, selbst Änderungen bezüglich der Keywords- und Kampagneneinstellungen vorzunehmen.
4.3. Sofern der Kunde den vorgenommenen Änderungen nicht binnen 14 Tagen in Textform widerspricht gelten diese als genehmigt. Auf den Beginn der Frist und die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs wird Besserwisser den Kunden rechtzeitig hinweisen.
C. Sonderbedingungen Produkt-Datenfeed-Optimierung
1. Leistungsbeschreibung
1.1. Besserwisser ist damit beauftragt, den Produkt-Datenfeed des Internet-Shops des Kunden für das Google Merchant Center zu optimieren.
1.2. Hierzu wird der vom Kunden übermittelte Datenfeed überprüft und veredelt, indem fehlende Produkt-Tags, sofern vereinbart z.B. auch unter Verwendung eines Webspiders von der Shopseite des Kunden gelesen werden und die Produkte hiernach in die von Google dargebotenen Standard-Kategorien eingeordnet, mit von Google akzeptierten Tags gekennzeichnet und ggf. in Gruppen katalogisiert werden.
1.3. Die Optimierung wird nach bestem Wissen in Hinblick auf optimale Steuerungsmöglichkeit über Google Adwords durchgeführt. Besserwisser schulden hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Besserwisser übernimmt keine Gewähr, dass durch die geänderten Einstellungen eine bestimmte Position bei den Produktergebnissen erreicht oder ein erhöhter Handelsumsatz über die zu bewerbende Seite getätigt wird.
1.4. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kann sich Besserwisser auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Besserwisser ein aktueller Produkt-Export bereitgestellt wird, der den Erfordernissen von Google entspricht.
2.2. Der Kunde hat für den Fall, dass Besserwisser weitere Daten durch Verwendung eines Webspiders von der Shop-Seite des Kunden beziehen muss, dafür Sorge zu tragen, dass sein Provider den Spidervorgang ermöglicht.
2.3. Der Kunde ist gegenüber Besserwisser und dem Shopping-Portal dazu verpflichtet, Preise, Verfügbarkeiten und sonstige Daten von Produkten stets aktuell zu halten und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten in seinen Internet-Shop stets aktuell sind und dass sein Internet-Shop die von Google erforderten technischen Voraussetzungen erfüllt.
2.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Änderungen am Produktdaten-Export, z.B. Anzahl und Benennung von Spalten und/oder Tags vor der Änderung gegenüber Besserwisser anzuzeigen. Ändert der Kunde die oben genannten Angaben, ohne dies vorher mitzuteilen, kann es zu einer falschen Übermittlung des Feeds und/oder einer Ablehnung des Feeds im Google Merchant Center kommen. Diese Folge hat der Kunde selbst zu vertreten und stellt Besserwisser von der Haftung frei.
Tübingen, 10.10.2019
Die Besserwisser GmbH