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11.11.2020 – Kostenlose Einträge im Google Shopping-Tab & starke Kundenauthentifizierung

Das Corona-Jahr hält alle Online-Händler ganz schön auf Trab. Die meisten Ressourcen fließen vielerorts in die Bewältigung der gestiegenen Anfrage im Online-Handel und in die Anpassung an die neuen Herausforderungen. Google möchte nun Online-Händler mit kostenlosen Einträgen im Shopping-Tab unterstützen. Eine weitere Neuerung in der E-Commerce Welt ist die ab 2021 verpflichtende starke Kundenauthentifizierung bei Bezahlvorgängen in Online-Shops. 


1. Kostenlose Einträge im Google Shopping Tab

Die ersten Ankündigungen zu den kostenlosen Shopping-Platzierungen gingen im Vorsommer durch die Presse. Laut der Internetworld gibt es seit Mitte Oktober die ersten Einblendungen des neuen Anzeigenformats. Damals hatten wir bereits in einem Newsletter darüber informiert, konnten jedoch mangels eindeutiger Informationen seitens Google noch nicht genau sagen, ob und wann die kostenlosen Einträge kommen. Bei denjenigen Kunden, bei denen wir bereits Zahlen dazu haben, liegt das Ausmaß bei einigen wenigen Klicks pro Monat. Es liegt die Vermutung nahe, dass Google mit dieser Aktion vorrangig den Google Shopping Tab promoten will, weil er nach wie vor recht unbekannt ist.

Diese Klicks erfolgen im Rahmen des Programms „Google Plattformen“ und sind derzeit nur im Shopping Tab sichtbar. Die Google Shopping Ads (im Screenshot grün hervorgehoben), die über oder neben den Textanzeigen und organischen Suchergebnissen angezeigt werden, bleiben kostenpflichtig.

Jeder Händler kann auf Google Plattformen kostenlos seine Artikel bereitstellen, wenn er einen Feed im Merchant Center hochlädt und unter “Programme verwalten” das Programm “Google Plattformen” auswählt. Wenn der Händler bereits über sein Merchant Center Shopping Anzeigen auf Google schaltet, kann er trotzdem das Programm zuschalten – allerdings nur für ein Merchant Center. Hier kann also die Google-eigene CSS „Google Shopping“ oder unsere hauseigene CSS „Produktpreisfinder“ gewählt werden. Bei Händlern, die Google Shopping Ads über ihr Merchant Center schalten, wurde die Option bereits im Vorsommer automatisch von Google aktiviert – d.h. Sie nutzen diese Option bereits. 

An sich bringt dies nur Positives mit sich. Sie bekommen mehr Traffic für den gleichen Preis. Ob und wie sich dieses Programm letztendlich auf bestehende Shopping Kampagnen auswirkt, werden wir in den kommenden Monaten beobachten. Hier eine Visualisierung, wie das Ganze aussehen kann:

2. Starke Kundenauthentifizierung

Am 14.09.2019 trat die PSD2 (Payment Services Directive 2)-Verordnung in Kraft. Diese Richtlinie (EU) 2015/2366 hat zum Ziel, elektronische Zahlungen für Verbraucher in der EU mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung sicherer und bequemer zu machen. Die zwei Faktoren beziehen sich darauf, dass der Zahlende zusätzlich zu den bisher üblichen Zahlungsangaben zwei von drei möglichen Elementen vorweisen muss, um die Zahlung abschließen zu können:

  • Wissen: Z.B. ein Passwort bzw. eine PIN
  • Besitz: Z.B. ein Gerät wie Smartphone oder Tablet bzw. eine Kredit- oder Chipkarte
  • Inhärenz: Biometrischer Authentifizierungsfaktor, z.B. Fingerabdruck-/Iris-Scan, Stimm-/Gesichtserkennung

Nun ist die Übergangsfrist bis Ende 2020 fast vorbei und es lohnt sich, jetzt schon zu prüfen, wie die Zahlungsdienstleister, mit denen man zusammenarbeitet, aktuell diesbezüglich aufgestellt sind. Als Händler sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Payment Service Provider (PSP) erkundigen, ab wann und in welcher Form er das neue EMV 3D-Secure-Verfahren unterstützt. Mastercard z.B. hat mit dem Mastercard Identity Check eine moderne Version des 3D-Secure-Verfahrens entwickelt und zudem eine Übersicht über die jetzt nötigen Schritte für Händler zusammengestellt, wo Sie sich näher informieren können. Die Umstellung auf das 3D-Secure-Verfahren sollte – wenn nicht schon geschehen – zeitnah erfolgen und dann sollte getestet werden, ob der Bezahlvorgang reibungslos funktioniert.

Dann empfehlen wir, Ihre Kunden rechtzeitig auf die Umstellung hinzuweisen. Bisher sind nämlich noch nicht alle Verbraucher bei ihrer Bank für das neue 3D-Secure-Verfahren freigeschaltet.

Für den Onlinehandel wird sich auf lange Sicht Folgendes ändern:

  • Die Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen steigen.
  • Drittanbieter haben direkten Zugriff auf Bankkonten und können die Zahlung unabhängig vom Bankinstitut abwickeln.
  • Für Zahlungsmittel wie z.B. SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte dürfen keine zusätzlichen Kosten mehr erhoben werden.
  • Die Datenschutzbestimmungen müssen in Bezug auf die Weitergabe der Daten an Dritte angepasst werden.